Bio-Lebens­mit­tel dürfen keine Insek­ten enthal­ten!

Seit Ende Januar 25 sind in der EU vier Insek­ten als Lebens­mit­tel bezie­hungs­weise Lebens­mit­tel­zu­tat zugelas­sen:         

der Mehlwurm, die Wander­heu­schre­cke, der Buffa­lo­wurm und die Hausgrille.

Dürfen Bio-Lebens­mit­tel Insek­ten enthal­ten?

Nein! 

Laut Vertre­tung der EU-Kommis­sion in Deutsch­land muss in der Zutaten­liste „klar gekenn­zeich­net sein, dass ein Lebens­mit­tel ein Insekt enthält“ – mit latei­ni­schen und deutschen Namen. Zudem müssen die Produkte einen Hinweis tragen, dass aller­gi­sche Reaktio­nen bei Menschen mit einer Aller­gie gegen Krebs- und Weich­tiere sowie Hausstaub­mil­ben möglich sind.

 Sie können also sicher sein, dass Lebens­mit­tel aus dem Biomarkt keine Insekten(-pulver) enthal­ten!