Bio-Lebensmittel dürfen keine Insekten enthalten!
Seit Ende Januar 25 sind in der EU vier Insekten als Lebensmittel beziehungsweise Lebensmittelzutat zugelassen:
der Mehlwurm, die Wanderheuschrecke, der Buffalowurm und die Hausgrille.
Dürfen Bio-Lebensmittel Insekten enthalten?
Nein!
Laut Vertretung der EU-Kommission in Deutschland muss in der Zutatenliste „klar gekennzeichnet sein, dass ein Lebensmittel ein Insekt enthält“ – mit lateinischen und deutschen Namen. Zudem müssen die Produkte einen Hinweis tragen, dass allergische Reaktionen bei Menschen mit einer Allergie gegen Krebs- und Weichtiere sowie Hausstaubmilben möglich sind.
Sie können also sicher sein, dass Lebensmittel aus dem Biomarkt keine Insekten(-pulver) enthalten!