Petition heute noch unter­zeich­nen 

Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechnik-Pflanzen inakzeptabel

Statement von Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv zum Gesetzentwurf zu neuen Gentechnik-Pflanzen

Die Europäi­sche Kommis­sion hat ihren Geset­zes­vor­schlag zu neuen Gentech­nik-Pflan­zen vorge­legt. Damit soll der Einsatz und die Vermark­tung von pflanz­li­chen Erzeug­nis­sen geregelt werden, die mithilfe der sogenann­ten neuen Gentech­nik erzeugt werden. Schon im Vorfeld hat der Entwurf für Kritik gesorgt, unter anderem weil damit die Verbrau­cher­rechte erheb­lich einge­schränkt werden.

Verbraucher:innen müssen selbst entschei­den können, ob sie gentech­nisch verän­derte Lebens­mit­tel kaufen wollen oder nicht. Mit dem Vorschlag der Europäi­schen Kommis­sion steht diese Wahlfrei­heit auf dem Spiel.

Denn künftig sollen die meisten pflanz­li­chen Erzeug­nisse, die mithilfe neuer Gentech­nik herge­stellt werden, nicht mehr als solche gekenn­zeich­net werden müssen. Zudem verwäs­sert die Europäi­sche Kommis­sion die Risiko­prü­fung für diese Produkte. Das Vorsor­ge­prin­zip – ein Grund­pfei­ler der europäi­schen Gesetz­ge­bung – wird bewusst ausge­he­belt. Damit vereint der Entwurf alles, was Verbraucher:innen nicht wollen.

Die fehlende Trans­pa­renz und fehlende Sicher­heit sind aus Verbrau­cher­schutz­sicht inakzep­ta­bel. Zudem birgt der Vorschlag aus Brüssel die Möglich­keit, Gentech­nik­pro­dukte mit poten­zi­el­len positi­ven Eigen­schaf­ten zu kennzeich­nen, ein großes Täuschungs­po­ten­tial. Die Mitglie­der im Europäi­schen Parla­ment und die Bundes­re­gie­rung müssen sich dafür einset­zen, dass der recht­li­che Rahmen, der bislang für Gentech­nik gilt, auch für neue gentech­ni­sche Verfah­ren gelten muss.

Quelle: Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/gesetzesvorschlag-zu-neuen-gentechnik-pflanzen-inakzeptabel